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Notizen
"Der Amtmann Tuschelin erklärte: In Betreff der Amtsführung des Pfarrers [Sebastian Wigel] wisse er keine sonderliche Klage, was aber den Wandel anbetreffe, so sei er zwar dem Wein nicht sonderlich geneigt, wenn er aber getrunken habe, pflege er allerlei Ungebühr anzufangen. So habe er unlängst den Wirt im Tal, item den Kirchmeister zu Spachbrücken in seinem (des Amtmanns) Haus und andere Bürger geschlagen, desgleichen den Pfarrer zu Gebroth. Wann er nüchtern sei, vertrage er sich wohl mit den Nachbaren. Ihm, dem Amtmann, habe er wegen seines Streits mit dem Oberamtmann in Kreuznach das Abendmahl verweigert und es ihm, trotzdem daß ihn die anderen Pastoren ermahnt, nicht gereicht. Zuvor seien sie gute Freunde gewesen, seit dieser Zeit habe er sich seiner entschlagen. Beim einem zweiten Verhör wurde dem Amtmann gesagt, der Pfarrer habe ihm nur den Rat erteilt, sich des Abendmahls zu enthalten, nicht aber dasselbe ihm verweigert. Er möge sich deshalb zu dieser Feier wieder einfinden und dem Volk ein gut Exempel geben. Der Amtmann erwiderte: die Verweigerung könne er beweisen, aber er könne auch deshalb nicht bei dem Pfarrer communicieren, weil er ihn mit allerlei verkleinerlichen Worten angegriffen, auch die Untertanen gegen ihn verhetzt habe, denn wenn er getrunken habe, sei er meist unbescheiden, also daß er weder der Herrschaft Amtmann noch Untertan respectiere. So habe er auch vor Zeiten den Pfarrer zu Bockenau geschlagen und dessen Frau eine Hur gescholten; so er - der Amtmann - nicht Frieden gemacht habe, wäre es, weil es in kurpfälzischer Obrigkeit geschehen sei, zu beschwerlicher Ungelegenheit geraten." [4]